Unsere Mittelschule ist von der 5. bis zur 9. Klasse einzügig. Erweitert wird sie durch den M10-Zweig, der die Möglichkeit für unsere SchülerInnen gibt, einen Mittleren Schulabschluss zu erreichen.
Stark für den Beruf | Stark im Wissen | Stark als Person |
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Berufsorientierung | Mittlerer Schulabschluss Qualifizierender Hauptschulabschluss Erfolgreicher Hauptschulabschluss Erfolgreicher Hauptschulabschluss der Praxisklasse | Klassenlehrerprinzip |
Praxisorientierter Unterrichtsansatz | Sicherung der Kernkompetenzen Mathematik, Deutsch und Englisch durch individuelle Förderung: Modulare Förderung Förderstunden, Budgetstunden Begabungsgerechtes Abschlussangebot nach 10 Jahren: Mittlerer Schulabschluss nach 9 Jahren: erfolgreicher Hauptschulabschluss, qualifizierender Hauptschulabschluss, erfolgreicher Hauptschulabschluss der Praxisklasse Kooperation Mittelschule – Realschule Mittelschule – Wirtschaftsschule | Sicherung der Selbst- und Sozialkompetenz Konzept "Soziales Lernen", Patenschaften Integration Sprachfördermaß- nahmen, kleinere Klassen Jugendsozialarbeit |
Betriebserkundungen, Übungsfirmen, Betriebspraktika | ||
Berufsorientierende Zweige | ||
Technik/Wirtschaft/Soziales | ||
Systematische Zusammenarbeit | ||
Mittelschule - Berufsschule | ||
Mittelschule - Wirtschaft | ||
Mittelschule - Arbeitsagentur |
Die Mittelschule vermittelt eine grundlegende Allgemeinbildung und bereitet ihre Schüler auf eine erfolgreiche berufliche Ausbildung vor.
Im Unterricht der Mittelschule wird auf die individuelle Förderung der Schüler im besonderen Wert gelegt.
Die Mittelschule umfasst die Jahrgangsstufen 5 bis 9 bzw. 10 und eröffnet in Verbindung mit dem beruflichen Schulwesen Bildungswege, die bis zur Hochschulreife führen können.
Mögliche Abschlüsse an der Mittelschule:
nach dem erfolgreichen Besuch der 9. Jahrgangsstufe
Durch eine besondere Leistungsfeststellung kann der Schüler neben dem Hauptschulabschluss den „Quali“ (qualifizierender Mittelschulabschluss) erwerben.
Der erfolgreiche Besuch der Mittlere-Reife-Klassen und die bestandene zentral gestellte Prüfung am Ende der 10. Jahrgangstufe führen zum mittleren Schulabschluss, der unter bestimmten Notenvoraussetzungen zum Eintritt in die Fachoberschule, nach Berufsausbildung in die Berufsoberschule oder mit Einführungsklasse in das Gymnasium berechtigt.
Die Bayerische Mittelschule muss mindestens folgende Bildungsangebote aufweisen:
Schüler der 9. Jahrgangsstufe der Mittelschule können sich freiwillig einer besonderen Leistungsfeststellung zum Erwerb des qualifizierenden Abschlusses der Mittelschule unterziehen.
Die Teilnahme an der Leistungsfeststellung setzt den Besuch des entsprechenden Faches voraus.
Fächer der besonderen Leistungsfeststellung:
Für alle Teilnehmer verpflichtend sind die Fächer Deutsch, Mathematik und Wirtschaft u. Kommunikation (WG)
nach Wahl des Teilnehmers Englisch, Geschichte/Politik/Geographie (GPG) oder Natur und Technik (NT)
nach Wahl des Teilnehmers eines der Fächer Religionslehre/Ethik, Sport, Kunsterziehung, Informatik. Der Schüler kann hierbei nur ein Fach wählen, das er als benotetes Fach besucht hat.
Bewertung der besonderen Leistungsfeststellung
Der Qualifizierende Abschluss der Mittelschule setzt sich für Schüler der Mittelschule zusammen aus den Jahresfortgangsnoten und den Noten der besonderen Leistungsfeststellung. Die Jahresfortgangsnote ist den Teilnehmern vor Beginn der besonderen Leistungsfeststellung für jene Fächer mitzuteilen, in denen sie sich der besonderen Leistungsfeststellung unterziehen.
Ein Schüler hat den qualifizierenden Abschluss der Mittelschule erreicht, wenn er eine Gesamtbewertung von mindestens 3,0 erreicht hat; dabei bleibt die 2. Stelle nach dem Komma unberücksichtigt.
Die Gesamtbewertung errechnet sich wie folgt:
Nachholung der besonderen Leistungsfeststellung
Eine Nachholung ist möglich, wenn der Schüler aus einem von ihm nicht zu vertretenden Grund an der besonderen Leistungsfeststellung teilweise nicht teilgenommen hat, im laufenden Schuljahr oder zu Beginn des kommenden Schuljahres. Nähere Einzelheiten, insbesondere die Anrechnung abgelegter Teile, Terminfeststellung und Aufgabenstellung, entscheidet die Feststellungskommission.
Wer ordnungsgemäß zur besonderen Leistungsfeststellung gemeldet, aber ohne Verschulden verhindert ist, an der gesamten Prüfung teilzunehmen, kann sie in der Zeit vom .............. nachholen (§ 58 Abs. 2 VSO). Die Staatlichen Schulämter bestimmen die Schulen, an denen die besondere Leistungsfeststellung nachgeholt wird. Die Aufgaben stellt ein vom Staatlichen Schulamt eingesetztes Lehrerteam.
Nachholtermine MSA Mittlerer Schulabschluss Klasse M-10
.... bis . ......
Information für externe Prüfungsteilnehmer
Der Externe Abschluss der Mittelschule findet für das Schuljahr 2023/24 an der Mittelschule Wolfratshausen in untenstehendem Zeitraum statt.
Termine der Quali-Prüfung 2024