Qualifizierender Mittelschulabschluss (Quali)

Leistungsfeststellung für Schüler der Mittelschule (Quali)

Schüler der 9. Jahrgangsstufe der Mittelschule können sich freiwillig einer besonderen Leistungsfeststellung zum Erwerb des qualifizierenden Abschlusses der Mittelschule unterziehen.

Die Teilnahme an der Leistungsfeststellung setzt den Besuch des entsprechenden Faches voraus.

Fächer der besonderen Leistungsfeststellung:

Für alle Teilnehmer verpflichtend sind die Fächer Deutsch, Mathematik und Wirtschaft u. Kommunikation (WG)

nach Wahl des Teilnehmers Englisch, Geschichte/Politik/Geographie (GPG) oder Natur und Technik (NT)

nach Wahl des Teilnehmers eines der Fächer Religionslehre/Ethik, Sport, Kunsterziehung, Informatik. Der Schüler kann hierbei nur ein Fach wählen, das er als benotetes Fach besucht hat.


Bewertung der besonderen Leistungsfeststellung 

Der Qualifizierende Abschluss der Mittelschule setzt sich für Schüler der Mittelschule zusammen aus den Jahresfortgangsnoten und den Noten der besonderen Leistungsfeststellung. Die Jahresfortgangsnote ist den Teilnehmern vor Beginn der besonderen Leistungsfeststellung für jene Fächer mitzuteilen, in denen sie sich der besonderen Leistungsfeststellung unterziehen.
Ein Schüler hat den qualifizierenden Abschluss der Mittelschule erreicht, wenn er eine Gesamtbewertung von mindestens 3,0 erreicht hat; dabei bleibt die 2. Stelle nach dem Komma unberücksichtigt.

Die Gesamtbewertung errechnet sich wie folgt:

  • Addition der Jahresfortgangsnoten und der Noten der besonderen Leistungsfeststellung für jedes Fach
  • Gewichtung: Jahresfortgangsnoten und Noten der besonderen Leistungsfeststellung in Deutsch, Mathematik, WG, GPG und Englisch zählen doppelt.

Nachholung der besonderen Leistungsfeststellung

Eine Nachholung ist möglich, wenn der Schüler aus einem von ihm nicht zu vertretenden Grund an der besonderen Leistungsfeststellung teilweise nicht teilgenommen hat, im laufenden Schuljahr oder zu Beginn des kommenden Schuljahres. Nähere Einzelheiten, insbesondere die Anrechnung abgelegter Teile, Terminfeststellung und Aufgabenstellung, entscheidet die Feststellungskommission.


Nachholtermine Quali

Wer ordnungsgemäß zur besonderen Leistungsfeststellung gemeldet, aber ohne Verschulden verhindert ist, an der gesamten Prüfung teilzunehmen, kann sie in der Zeit vom .............. nachholen (§ 58 Abs. 2 VSO). Die Staatlichen Schulämter bestimmen die Schulen, an denen die besondere Leistungsfeststellung nachgeholt wird. Die Aufgaben stellt ein vom Staatlichen Schulamt eingesetztes Lehrerteam.


Information für externe Prüfungsteilnehmer

Der Externe Abschluss der Mittelschule findet für das Schuljahr 2023 /24 an der Mittelschule Wolfratshausen Waldram statt.


Am externen qualifizierenden Mittelschulabschluss („Quali“) können Schüler und Schülerinnen teilnehmen, die im Schulsprengel der Mittelschule Waldram wohnen. Der Schulsprengel umfasst die Wohnorte Münsing, Wolfratshausen-Waldram und Wolfratshausen-Farchet.


Die Info-Veranstaltung zum externen Quali 2024 findet statt am


Montag, 26. Februar 2024 um 13.30 Uhr im Raum B105 der Mittelschule Waldram.


Alle interessierten Schülerinnen und Schüler werden gebeten, an dieser Veranstaltungpersönlich teilzunehmen. Dort erhalten Sie alle wichtigen Informationen rund um die Anmeldung, die Prüfungsfächer und die Prüfungstermine.


Das ausgefüllte Anmeldeformular muss bis zum 28.02.204 im Sekretariat abgegeben werden. Anmeldeformulare, die zu einem späteren Zeitpunkt abgegeben werden, können leider nicht mehr berücksichtigt werden.




 

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